Ausländische Berufsqualifikationen

Im Bereich der nicht-reglementierten Berufe, zu denen die Zahnmedizinischen Fachangestellten zählen, sind die Anerkennungsbescheide – anders als im Bereich der reglementierten Berufe – keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. Die Bescheide der Gleichwertigkeitsprüfung bei nicht-reglementierten Berufen tragen primär dazu bei, die ausländischen Qualifikationen für die Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen transparent zu machen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende zu erhöhen.


Gleichwertigkeitsprüfung mit der Referenzqualifikation Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Antragsberechtigt ist jede Person, die über einen auf staatlichen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhenden Berufsabschluss verfügt und beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben. Bei positiver Entscheidung wird die ausländische Berufsqualifikation einer bestandenen Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gleichgestellt. Werden wesentliche Unterschiede zwischen den Abschlüssen festgestellt, erfolgt keine förmliche Teilanerkennung, sondern eine Darstellung der wesentlichen Unterschiede und der vorhandenen Kompetenzen. Ändert sich nach Abschluss eines Verfahrens die Sachlage (z.B. durch den Erwerb einer weiteren Qualifikation) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Verfahren erneut aufzunehmen. Eine einmal festgestellte Gleichwertigkeit gilt für ganz Deutschland.


Ihr Ansprechpartner

Die deutschen Zahnärztekammern (mit Ausnahme der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein) haben sich darauf verständigt, eine zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe einzurichten.

 

Ihre Ansprechpartner für die durchgeführten Anerkennungsverfahren:

Philipp Plöger
0251-507549

philipp.ploeger@zahnaerzte-wl.de
Eva Lülf
0251-507549

eva.luelf@zahnaerzte-wl.de

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken