BuS-Dienst

BuS-Stelle Saarland – betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach dem Präventionskonzept der Bundeszahnärztekammer

Hintergrund des BuS-Dienstes

Zahnärztliche Praxen mit mind. einer abhängig beschäftigten Person sind gesetzlich verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen und der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nachzuweisen.

Dazu gibt es verschiedene Umsetzungsformen. Mit dem BuS-Dienst bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem erfolgreichen, innovativen und berufstandsspezifischen Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen.

Die wesentlichen Vorteile, die Ihnen aus der Teilnahme an dem BuS-Dienst Saarland gegenüber der Beauftragung eines kommerziellen Dienstes entstehen, möchten wir mit folgenden Stichworten nochmals in Erinnerung bringen:

  • unbürokratisches Verfahren
  • eigenverantwortliche Durchführung und somit Stärkung des „Freien Berufes“
  • Schutz sensibler Daten vor dem Zugriff Dritter
  • freie Zeitdisposition bei der Durchführung der Maßnahmen (keine Störung durch Begehung der Praxis durch Dritte)
  • Beratung zu allen Problemen durch eine per Hotline und Faxabruf während der üblichen Bürozeiten erreichbare Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner Dieses Konzept wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Zahnärztekammern, so insbesondere mit der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, die in Münster für mehrere Kammern eine zentrale BuS-Stelle eingerichtet hat.

Die Teilnahme am Präventionskonzept beruht auf folgenden Eckpunkten: 

  • Der Praxisinhaber (bei Gemeinschaftspraxen einer der Praxisinhaber) wird als Sicherheitsverantwortlicher benannt.
  • Der Sicherheitsverantwortliche meldet seine Praxis zur Teilnahme an. Die Teilnahmegebühr beträgt zur Zeit 100 € jährlich und wird vom Honorarkonto abgebucht. Dieser Beitrag wird auch bei einem Eintritt im Laufe des Jahres erhoben, da damit auch die Grundkosten abzudecken sind.
  • Nach Eingang der Anmeldung erhält der Sicherheitsverantwortliche von der BuS-Stelle in Münster die Zugangsdaten zum Onlineportal www.bus-dienst.info. In diesem Portal sind die zugrunde liegenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften aufgeführt. Außerdem stehen Checklisten zur Gefährdungsanalyse, Fragebögen für die Betriebsärztliche Betreuung und weitere zusätzlich Hilfen zum Download zur Verfügung.
  • Der Sicherheitsverantwortliche nimmt an einer halbtägigen Einführungsveranstaltung teil. Die Termine können Sie mit der Zahnärztlichen Stelle BuS Dienst in Münster (Telefon 0251-507- 532) abstimmen und sich dort auch anmelden. Der Kurs wird auch von der LZK Rheinland-Pfalz (Tel. 06131 – 9 61 36 60) in Mainz angeboten.
  • Nach Teilnahme an der Schulung muß der Sicherheitsverantwortliche mit Hilfe der Checklisten eine Gefährdungsanalyse für seine Praxis erstellen und die ggf. erforderlichen Maßnahmen durchführen. Falls erforderlich steht die Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst mit einer TelefonHotline und einem Faxabruf in Münster zur Verfügung.
  • Jeder Mitarbeiter in der Praxis füllt einen „persönlichen Fragebogen zur betriebsärztlichen Betreuung“ aus. Diese Fragebögen werden in einem verschlossenen Umschlag zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht an den Betriebsarzt der Zahnärztlichen Stelle BuS-Dienst in Münster gesandt.
  • Der Sicherheitsverantwortliche wird von der Zahnärztlichen Stelle BuS-Dienst mit den neuesten Informationen aus dem Bereich Arbeitsschutz versorgt.
  • Alle 5 Jahre muss ein Wiederholungskurs besucht werden, wofür sowohl Präsenzveranstaltungen angeboten werden, als auch die Möglichkeit des „E-Learning“ über die Website besteht. Da wir der Überzeugung sind, daß dieses von der BZÄK mitinitiierte Konzept des BuS-Dienstes das einfachste, günstigste und für den Berufsstand freiheitlichste Verfahren ist, empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen sich der BuS-Stelle Saarland anzuschließen.

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken