Offener Brief der Bundeszahnärztekammer: ERGO Direkt Krankenversicherung diskreditiert Arzt-Patienten-Verhältnis

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich in einem offenen Brief  an die ERGO Direkt Versicherung gewandt.

Hintergrund ist, dass die ERGO  Informationen aus Heil- und Kostenplänen ihrer Versicherten ungefragt auf der Internetseite www.2te-zahnarztmeinung.de einstellt. Die Bundeszahnärztekammer hält dieses Vorgehen für bedenklich und rechtlich grenzwertig.

Im Einzelnen:

Sendet der Versicherte einen Heil- und Kostenplan an seine Versicherung, so stellt diese die Information ohne Nachfrage bei dem Versicherten ins Internet unter www.2te-zahnarztmeinung.de ein. Hier können nun durch andere Zahnärzte Alternativangebote abgegeben werden. Um beim Patienten einen Anreiz zu setzen, sich mit einem „Bieter“ in Verbindung  zu setzen und an einem Beratungsgespräch teilzunehmen, offeriert die Versicherung eine Prämie in Höhe von 50 €.

Die BZÄK kritisiert diese Geschäftspraktiken.

Zahnärztliche Therapieentscheidungen sind komplex. „Ferndiagnosen“ per Internet oder Telefon  werden der Individualität eines Patienten nicht gerecht. Wünsche und Erwartungshaltung des Patienten, Mundgesundheitszustand, medizinische Prognosen sowie geeignete Materialien und damit zu erwartende Kosten bestimmen die Therapiealternativen beim Zahnarzt. Ein anonymes Bewertungsportal ist hierfür zwingend ungeeignet.
Sogenannte Auktionsportale für Zahnersatz reduzieren zahnmedizinische Versorgung allein auf den Preis und sind nicht geeignet, den Patienten Hilfestellung zu geben. Die ERGO Direkt Krankenversicherung negiert diese Risiken auf Grund eigener betriebswirtschaftlicher Kalkulation.
Durch die ungefragte Weitergabe der Informationen sowie das Setzen eines finanziellen Anreizes für die Kontaktaufnahme schränkt die Versicherung die freie Arztwahl der Versicherungsnehmer zudem unzulässig ein.

In ihrem offenen Brief fordert die BZÄK die Versicherung daher auf, diese Vorgehensweise kritisch zu hinterfragen und im Ergebnis einzustellen.

Den offenen Brief können Sie hier abrufen:

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/ERGO_Zahnersatz_Versteigerung.pdf

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Abteilung Zahnärzte

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