NEUER TARIFVERTRAG FÜR ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE  UND AUSZUBILDENDE

Die Tarifpartner – die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e. V. haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wurden die von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Gehälter der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) angehoben . Die durchschnittliche Erhöhung beträgt 2,1 Prozent per anno.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2019. Die Vergütung steigt in zwei Stufen (jeweils 15 Monate): Zum 1. Juli werden die Gehälter um 2,8 Prozent und ab 1. Oktober 2018 um 2,5 Prozent angehoben. Die 30-monatige Tarifvertragslaufzeit wurde sowohl für die Bezüge der Angestellten als auch für die Auszubildenden erzielt. Letztere erhalten ab 1. Juli 2017 im ersten 800 €, im zweiten 840 € und im dritten Ausbildungsjahr 900 €.

 

Hinweis:

Der Tarifvertrag ist nur dann zwingend anzuwenden, wenn beide Vertragspartner Mitglied der jeweiligen Tarifvertragspartei sind bzw. die Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

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Abteilung Zahnärzte

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