Geplante Unterrichtstage für das Schuljahr 2018/2019
Das BBZ Völklingen teilte uns für das Schuljahr 2018/2019 folgende voraussichtliche Einteilung der Schultage für die Unterstufe der Fachklassen der Zahnmedizinischen Fachangestellten mit:
Unterstufe (ZFU)
ZF10.1 Montag/Mittwoch
ZF10.2 Montag/Donnerstag
ZF10.3 Dienstag/Freitag
ZF10.4 Mittwoch/Freitag
Die Einteilung der Klassen wird von der Berufsschule vorgenommen. Falls Auszubildende einer Praxis im kommenden Schuljahr am gleichen Berufsschultag eingeteilt werden und die Praxis die Einteilung an unterschiedlichen Berufsschultagen wünscht, sollte hierzu ein schriftlicher Antrag an die Berufsschule gerichtet werden, der der Auszubildenden mitgegeben werden kann. Eine Voranmeldung ist ebenfalls möglich und erwünscht per Post, per Email: » s.lantrebecq@bbz-voelklingen.de oder unter der Fax-Nr. 06898/295834, z. Hd. Herrn Lantrebecq. Soweit organisatorisch möglich, wird die Berufsschule eine Umbesetzung vornehmen. In den vergangenen Jahren konnte dies in jedem Fall berücksichtigt werden. Nähere Informationen können der Homepage der Schule unter » www.bbz-voelklingen.de entnommen werden.
Einschulung der Auszubildenden für das Schuljahr 2018/2019
Wie uns die Berufsschule mitteilt, ist die Einschulung der Auszubildenden in die Fachklasse für Zahnmedizinische Fachangestellte auf
Montag, den 06. August 2018, 08.00 Uhr
im Berufsbildungszentrum Völklingen, Bachberg 1
festgelegt.
Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen, die eine Auszubildende eingestellt haben bzw. noch einstellen, dafür zu sorgen, dass der Termin wahrgenommen wird. Eine besondere Anmeldung bei der Berufsschule ist dann nicht mehr erforderlich.
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule entsteht nicht erst mit dem Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses, sondern mit Beginn des Unterrichts des auf die Schulentlassung folgenden Schuljahres, in diesem Jahr also am 06.08.2018.
Wir bitten Sie, Auszubildende, die zu einem späteren Termin eingestellt werden, auf den Beginn der Berufsschulpflicht und auf den Einschulungstermin hinzuweisen. Für die Ausbilder entstehen vor Ausbildungsbeginn durch den Schulbesuch keine Verpflichtungen finanzieller oder versicherungsrechtlicher Art.
Sollte es einzelnen Auszubildenden nicht möglich sein, den Einschulungstermin wahrzunehmen, so bitten wir, der Berufsschule dies mitzuteilen. Schülerzugänge führen nach abgeschlossener Klassenbildung zu erheblichen Störungen im Unterrichtsbetrieb.
Die Auszubildenden haben am Einschulungstag vorzulegen:
Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken