CIRS dent – Jeder Zahn zählt! – Mehr Sicherheit für Patienten

Das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ (CIRS: Critical Incident Reporting System) leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen über dieses Online-System aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen. Nicht nur die betroffene Zahnarztpraxis soll dabei aus diesen Ereignissen lernen, sondern auch andere Praxen – damit diese im Idealfall von vornherein vermieden werden können.

Innerhalb des CIRS dent-Internetportals können Zahnärztinnen und Zahnärzte anonym, sanktionsfrei und sicher, sowie ohne Rückschlüsse auf die jeweilige Praxis von unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen berichten. Die Berichte von Kollegen können kommentiert und mit anderen Nutzern des Berichtssystems direkt und unkompliziert austauscht werden.

Für die Registrierung zu dem gemeinsamen Berichts- und Lernsystem erhält jede vertragszahnärztliche Praxis, genauso wie die übrigen an der zahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtungen (Privatzahnärztliche Praxen, Universitätskliniken, Bundeswehr-Einrichtungen) ohne Aufforderung einen individuellen anonymisierten Zugangsschlüssel sowie Informationsmaterialien für die Nutzung des Systems.

Ein Fachberatungsgremium von KZBV und BZÄK stellt nach Eingang eines entsprechenden Berichts dessen Anonymisierung sicher und ergänzt diesen um Hinweise und Lösungsvorschläge, wie das geschilderte Ereignis künftig vermieden werden kann. Anschließend wird der Bericht im für die Nutzer des CIRS-Systems zugänglichen Bereich veröffentlicht. Die CIRS dent-Website hat zudem eine Datenbank-Funktion.

Das zahnärztliche Berichts- und Lernsystem CIRS dent – Jeder Zahn zählt! erfüllt die Standards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme, die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt sind. Als stimmberechtigte Trägerinstitution wird die KZBV das Thema im Interesse der Vertragszahnärzteschaft in den entsprechenden Gremien des G-BA weiter mit gestalten.

KZBV und BZÄK rufen alle Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner dazu auf, sich an dem Berichts- und Lernsystem zu beteiligen.

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken