Ausbildung: Geplante Unterrichtstage für das Schuljahr 2017/2018

Das BBZ Völklingen teilte uns für das Schuljahr 2017/2018 folgende voraussichtli­che Einteilung der Schultage für die Unterstufe der Fachklassen der Zahnmedizini­schen Fachangestellten mit:

 

Unterstufe (ZFU)

ZF10.1:         Montag und Mittwoch

ZF10.2:         Montag und Donnerstag

ZF10.3:         Dienstag und Freitag

ZF10.4:         Mittwoch und Freitag

 

Die Einteilung der Klassen wird von der Berufsschule vorgenommen. Falls Auszu­bildende einer Praxis im kommenden Schuljahr am gleichen Berufs­schultag einge­teilt werden und die Praxis die Einteilung an unterschiedlichen Berufsschultagen wünscht, sollte hierzu ein schriftlicher Antrag an die Be­rufsschule gerichtet werden, der der Auszubildenden mitgegeben werden kann.

 

Eine Voranmeldung ist ebenfalls möglich und erwünscht per Post, per email: v.helfen@bbz-voelklingen.de oder unter der Fax-Nr. 06898/295834, z. Hd. Herrn Helfen.

 

Soweit organisatorisch möglich, wird die Berufsschule eine Umbeset­zung vornehmen. In den vergangenen Jahren konnte dies in jedem Fall berücksichtigt werden. Nähere Informationen können der Homepage der Schule unter www.bbz-voelklingen.de entnommen werden.

 

 

Wie uns die Berufsschule mitteilt, ist die Einschulung der Auszubildenden in die Fach­klassen für Zahnmedizinische Fachangestellte auf

 

Mittwoch, den 16. August 2017, 08.00 Uhr

im Berufsbildungszentrum Völklingen, Bachberg 1

 

festgelegt.

 

Wir bitten die Kolleginnen und Kollegen, die eine Auszubildende eingestellt haben bzw. noch ein­stel­len, dafür zu sorgen, dass der Termin wahrgenommen wird. Eine beson­dere Anmeldung bei der Berufsschule ist dann nicht mehr erforderlich.

 

Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule entsteht nicht erst mit dem Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses, sondern mit Beginn des Unterrichts des auf die Schulentlassung folgenden Schuljahres, in diesem Jahr also am 16.08.2017.

 

Wir bitten Sie, Auszubildende, die zu einem späteren Termin eingestellt werden, auf den Beginn der Berufsschulpflicht und auf den Einschulungstermin hinzuwei­sen. Für die Ausbilder entstehen vor Ausbildungsbeginn durch den Schulbesuch keine Ver­pflichtungen finanzieller oder versicherungsrechtlicher Art.

 

Sollte es einzelnen Auszubildenden nicht möglich sein, den Einschulungstermin wahr­zunehmen, so bitten wir, der Berufsschule dies mitzuteilen. Schülerzugänge führen nach abgeschlossener Klassenbildung zu erheblichen Störungen im Unter­richtsbe­trieb.

 

Die Auszubildenden haben am Einschulungstag vorzulegen:

 

  • den Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des ausbildenden Zahnarztes über Beginn und Ende des bestehenden bzw. des verbindlich zugesagten Be­rufsausbildungsvertrages,
  • eine Kopie des Abschluss-/Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule.

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

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