Zahnarztausweis

Alle Kammermitglieder erhalten nach ihrer Anmeldung bei der Zahnärztekammer des Saarlandes eine Bestätigung über die Mitgliedschaft und auf Antrag auch einen Zahnarztausweis.

Der Zahnarztausweis hat nur in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis oder Pass Gültigkeit. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft oder im Fall eines Fortzugs aus dem Kammerbereich ist der Zahnarztausweis unaufgefordert an uns zurückzugeben.

Den Antrag auf Erstausstellung eines Zahnarztausweises erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Den vollständig ausgefüllten Antrag bitten wir unterschrieben an die Adresse der Zahnärztekammer des Saarlandes zu senden.

Entweder Sie legen dem Antrag ein Farb-Passbild im Original bei oder senden ein digitales Bild (jpg, 300 dpi) per Mail an die Adresse mail@zaek-saar.de.

Nach Abgleich Ihrer Daten erhalten Sie Ihren neuen Zahnarztausweis bei Erstausstellung und aufgrund Namensänderung kostenlos.

Antrag auf Ausstellung eines Zahnarztausweises

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken