Seite 1 | Vertragspartner |
Daten des Ausbilders und der Auszubildenden vollständig eintragen; bei Minderjährigen sind Angaben der gesetzlichen Vertreter notwendig. |
Seite 2 § 1 (2) | Ausbildungsdauer |
Hier wird die Ausbildungszeit eingetragen, welche bereits in einer anderen Praxis abgeleistet wurde und angerechnet werden soll. |
Seite 2 § 1 (3) | Beginn/Enddatum |
Hier werden der Beginn sowie das voraussichtliche Enddatum der Ausbildung eingetragen. |
Seite 2 § 2 | Ärztliche Untersuchung |
Kopie der ärztlichen Bescheinigung (Erstuntersuchung) bei jugendlichen Auszubildenden sind dem Vertrag beizufügen. |
Seite 2 § 3 | Probezeit |
Die Probezeit beträgt max. 4 Monate. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung (§ 20 BBiG), die auch einvernehmlich nicht verlängert werden kann. |
Ausbildungsende |
Die Ausbildung endet mit dem Tag, an dem das Bestehen der Prüfung bekannt wird. |
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Ausbildungskürzung |
Eine Kürzung der Ausbildungszeit ist auf gemeinsamen Antrag der Ausbildenden / des Ausbildenden und der Auszubildenden / des Auszubildenden möglich |
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Ausbildungsverlängerung |
Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist auf gemeinsamen Antrag der Ausbildenden / des Ausbildenden und der Auszubildenden / des Auszubildenden in besonderen Ausnahmefällen möglich. |
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Nichtbestehen der Abschlussprüfung |
Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zum Ende der 3-jährigen Ausbildung. Auf Antrag der Auszubildenden kann es bis zum Ende der nächstmöglichen Prüfung verlängert werden.
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Seite 2 § 5 (1) | Tägliche Beschäftigungszeit |
Volljährige Auszubildende
· Wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden · Laut Arbeitszeitgesetz max. 48 Stunden/Woche · Teilnahme am Notdienst ist erlaubt, Freizeitausgleich jedoch innerhalb von 4 Wochen · Beschäftigung an beiden Berufsschultagen ist möglich, max. Arbeitszeit ist zu berücksichtigen · Wegezeit vom verlassen der Berufsschule bis zum Eintritt in die Praxis ist 1:1 Arbeitszeit · Wegezeit ist keine Pausenzeit
Minderjährige Auszubildende
· Wöchentliche Arbeitszeit max. 40 Stunden · Max. 8 Stunden täglich · Nach 4 Stunden Arbeit à 15 Minuten Pause · Nach 6 Stunden Arbeit à 30 Minuten Pause · KEINE Teilnahme am Notdienst am Wochenende · Ruhezeit (Arbeitsende – Arbeitsbeginn) beträgt 12 Stunden · Einer der Berufsschultag wird mit 8 Stunden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet · Am Tag der Berufsschule darf die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden auch nicht überschritten werden · Arbeitszeit darf nicht vor 06:00 Uhr beginnen und nicht nach 20:00 Uhr enden
· Wegezeit vom verlassen der Berufsschule bis zum Eintritt in die Praxis ist 1:1 Arbeitszeit · Wegezeit ist keine Pausenzeit
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Seite 3 § 5 (2) | Urlaub | · Das Bundesurlaubsgesetz, regelt die Mindestanforderungen bezüglich des Anspruchs auf Urlaub.
· Es besteht ein generelles Recht auf Urlaub. · Laut Arbeitsrecht besteht ein Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen bei einer Woche mit sechs Werktagen. · Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag (= 6-Tage-Woche) · Arbeitstage sind die Tage, an denen die Praxis geöffnet ist, in der Regel also Montag bis Freitag (= 5-Tage-Woche)
Regelung für Minderjährige
· JArbSchG § 19 Urlaub · mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, · mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
· mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.”
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Seite 3 § 6 (1) | Vergütung |
Die Vergütungsempfehlung der Ärztekammer des Saarlandes – Abt. Zahnärzte – beträgt: ab 1.1.2020 1. Ausbildungsjahr 870,00 € 2. Ausbildungsjahr 910,00 € 3. Ausbildungsjahr 970,00 €
Die aktuelle Vergütungsempfehlung finden Sie immer im Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte auf unserer Website.
Eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung soll (muss) gesondert vergütet werden oder ist durch Freizeit auszugleichen. |
Seite 6 § 13 | Nebenabreden |
Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
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Seite 6 | Unterschriften |
Hier sind der Ort und das Datum einzutragen. Der Vertrag ist von beiden Vertragsparteien eigenhändig zu unterzeichnen. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift des/r gesetzlichen Vertreter(s) notwendig.
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Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte
Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken