Information für Zahnärzte u das Praxisteam

Schutzimpfung gegen Coronavirus SARS-CoV-2

 

Hiermit möchten wir über den Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS- CoV-2 von Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihres Personals informieren:

Gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS- CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) und nach Auskunft des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gehören Zahnärztinnen und Zahn- ärzten und Personen, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöh- ten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,..“ in die zweite Priorisierungskategorie (§ 3, Schutzimpfungen mit hoher Priorität).

Zahnärztliche Tätigkeiten mit Spraynebelrückprall lösen demnach  nicht die Einstufung in die höchste Priorisierungsstufe aus.

Die Einstufung folgt der Empfehlung der STIKO. Diese ist nachvollziehbar, da das Infektionsgeschehen in Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen auf Grund der bewährten hohen Hygienestandards in Zahnarztpraxen bislang niedrig war.

Selbstverständlich stehen wir weiterhin mit dem Ministerium in engem Kontakt und informieren Sie über die weitere Entwicklung bzw. Vorgehensweise.

So werden wir Sie auch unverzüglich benachrichtigen, sobald von Seiten des Ministeriums der Zeitplan zur Impfung in der 2. Prioritätsstufe bekannt gegeben wird.

 

 

Weitere Informationen:

BZÄK, KZBV und DGZMK haben ein gemeinsames Positionspapier „Prioritätengruppen bzgl. Impfreihenfolge gemäß Corona-Impfverordnung“ veröffentlicht, das die Priorisierung für die Zahnmedizin kurz zusammenfasst:

https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/210105_gem_Positionspapier_DGZMK_KZBV_BZAEK_Prio_Impfung.pdf

 

Auf der BZÄK-Website wurde auf den Sonderseiten zum Coronavirus (https://www.bzaek.de/coronavirus) eine Übersicht zum Thema  „Impfen“ ergänzt: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/corona-impfverordnung.html

 

Die Impfverordnung finden Sie unter  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Da- teien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf

 

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken