Neuer Tarifabschluss für Zahnmedizinische Fachangestellte und Auszubildende

Zum 1. Juli 2022 steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und in diesem Beruf Fortgebildete in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe um 5,5 Prozent. Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.

 

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. Dezember 2022 im 1. Ausbildungsjahr auf 920 Euro, im 2. Ausbildungsjahr auf 995 Euro und im 3. Ausbildungsjahr auf 1.075 Euro. Dieser Vertrag gilt 13 Monate.

 

„Damit ist es uns gelungen, in schwierigen Zeiten mit diversen Unwägbarkeiten einen attraktiven Tarifabschluss für die Zahnmedizinischen Fachangestellten in diesen Kammerbereichen zu erzielen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung der Leistungen des zahnärztlichen Praxispersonals in der Pandemie und der gelebten Tarifpartnerschaft in den genannten Regionen“, erklärte Hannelore König Verbandspräsidentin und Verhandlungsführerin auf Arbeitnehmerseite.

 

Der Zahnarzt und Verhandlungsführer der AAZ Hans-Joachim Beier ergänzt: „Als Tarifpartner haben wir uns das Ziel gesetzt, die Attraktivität des Berufs weiter zu erhöhen und überdies viele junge Menschen für das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten zu begeistern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für die hervorragende Arbeit, die sie in unseren Praxen leisten, adäquat bezahlt werden. Daher gehörte es sich für uns, die aktuellen Preissteigerungen in diesen bewegten Zeiten durch eine angemessene Tariferhöhung auszugleichen.“

 

Die Tarifverhandlungen zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelfer/innen in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe fanden am 8. April 2022 in Saarbrücken statt. Bis zum Ende der Erklärungsfrist war Stillschweigen vereinbart worden.

 

Für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es nur Tarifverhandlungen für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe.

 

Die Tarifverträge sind zwar nicht allgemeinverbindlich und gelten nur, wenn beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in der jeweiligen Tarifvertragspartei sind oder die Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dennoch können sich selbstverständlich auch  Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen die nicht Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. sind, bei ihren Gehaltsvorstellungen und -verhandlungen an den Tarifverträgen orientieren.

Somit stellen die Abschlüsse auch eine Orientierungshilfe für diejenigen Arbeitgeber dar, die kein Mitglied der AAZ sind.

 

 

Die Tarifverträge sind hier abrufbar:

Vergütungstarifvertrag ZFA

https://zaek-saar.de/aerztekammer_zahnaerzte/uploads/2022/05/Verguetungstarifvertrag-ZFA.pdf

Vergütungstarifvertrag Ausbildung

https://zaek-saar.de/aerztekammer_zahnaerzte/uploads/2022/05/Verguetungstarifvertrag-Ausbildung.pdf

 

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

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