DIE NEUE ZFA-AUSBILDUNGSVERORDNUNG

Die neue ZFA-Ausbildungsverordnung wurde am 25.03.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 01.08.2022 in Kraft.

Vor diesem Hintergrund war das Berichtsheft für die Ausbildung den neuen Anforderungen anzupassen. Das neue Berichtsheft, die neue Ausbildungsverordnung, den Rahmenlehrplan und weitere Hilfsmittel haben wir Ihnen nachfolgend zum Download auf unserer Webseite bereitgestellt.

Link zur Webseite 

Nachfolgend erläutern wir Ihnen noch, was beibehalten wurde und was neu geregelt wurde:

Beibehalten werden

  • die Berufsbezeichnung „Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter“,
  • die Systematik einer dreijährigen Berufsausbildung sowie
  • die Ausbildungsstruktur.

 

Neu sind die Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“, welche über sogenannte Standardberufsbildpositionen, d.h. diese sind gesetzlich fixiert, integrativ vermittelt werden.

Die neue ZFA-Ausbildung führt die bewährte Kontur einer Allround-Fachkraft fort. Insoweit handelt es sich um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte. Darüber hinaus wurden die Bereiche Arbeits- und Praxishygiene, Medizinprodukteaufbereitung, Digitalisierung, Datensicherheit und Kommunikation deutlich überarbeitet. Auch das Prüfungswesen wurde neu organisiert. Erklärtes Ziel der am Novellierungsprozess beteiligten Sozialpartner war es, das ZFA-Qualifikationsprofil so auszugestalten, dass die Ausbildung weiterhin attraktiv für junge Menschen bleibt und ihre Bedürfnisse besser abbildet, dass die Bedarfe der Praxen über ein breites Tätigkeitsspektrum abgedeckt werden und dass der Anschluss an eine mögliche Aufstiegsqualifizierung optimiert wird; denn gute Karrierechancen fördern die Arbeitszufriedenheit und festigen nicht zuletzt die Bindung der ZFA an die Zahnarztpraxis.

Zudem wird mit der gestreckten Abschlussprüfung künftig eine neue Prüfungsform gewählt. Die neu etablierte gestreckte Abschlussprüfung (GAP) besteht aus den Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr und Teil 2 am Ende der Berufsausbildung stattfindet.

Die ersten Prüfungen nach der neuen Ausbildungsstruktur finden voraussichtlich im Jahr 2024 statt. Wir werden hierzu noch weiter informieren.

 

Genauere Informationen finden Sie auch in nachfolgend verlinktem Artikel in der ZM:

https://www.zm-online.de/artikel/2022/2022-neue-perspektiven-fuer-zfa-2022-neue-perspektiven-fuer-zfa/neue-perspektiven-fuer-zfa

 

Diese Internetseite befindet sich aktuell im Aufbau und wird nach und nach wichtige Informationen in Bezug auf die neue ZFA-Ausbildungsverordnung zur Verfügung stellen.

 

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Abteilung Zahnärzte

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