Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – was ist zu beachten?

Am 24.5.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland verbindlich in Kraft.

Die Besonderheit von EU-Verordnungen im Unterschied zu EU-Richtlinien ist, dass sie unmittelbar in Deutschland gelten und nicht zunächst in ein nationales Gesetz umgewandelt werden müssen. Unser nationaler Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit ergriffen, das bestehende nationale Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ebenfalls zum 25.5.2018 zu ändern/anzupassen.

Aufgrund dieser Änderungen ergeben sich auch neue Anforderungen zum Datenschutz in der Zahnarztpraxis, insbesondere zu den Themen:

  • Information und Auskunftspflichten gegenüber dem Patienten
  • Erstellung und Führung von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten in der zahnärztlichen Einrichtung

Bitte beachten Sie, dass derzeit noch zahlreiche rechtliche Fragen zur DSGVO durch die dafür zuständigen Datenschutzbehörden ungeklärt sind und auch z.T. in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. 

 

Wir versuchen Sie bestmöglich auf diese Änderungen vorzubereiten

 

a. Informationsveranstaltungen

Wir haben Informationsveranstaltungen geplant, zu denen wir Sie herzlich einladen. Die Veranstaltungen finden in Kooperation mit unserem kammereigenen IT Dienstleister, der Firma KFK GmbH, statt.

Im Rahmen der Veranstaltungen sollen Ihnen die neuen Anforderungen dargestellt werden und auch praktische Anleitungen zur Umsetzung der DSGVO gegeben werden.

Zunächst sind 2 Veranstaltungen geplant, zu denen Sie auch noch gesondert eine entsprechende Einladung per Post erhalten werden:

  • 02.05.2018, 18:00h, KFK GmbH, Bühler Str. 111, 66130 Saarbrücken – AUSGEBUCHT!
  • 09.05.2018, 18:00h, KFK GmbH, Bühler Str. 111, 66130 Saarbrücken – AUSBGEBUCHT!

Weiterer Termin:

  • 15.05. 2018, 18:00h, Ärztekammer des Saarlandes, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken – noch Plätze verfügbar

 

Bitte melden Sie sich unter folgender Adresse veranstaltung@zaek-saar.de oder telefonisch 0681/58608-18 (Fr. Deicken) zur Veranstaltung an. Bitte schreiben Sie in den Betreff als Veranstaltungstitel „Datenschutzgrundverordnung“ und Ihren Namen. Die Veranstaltung richtet sich zunächst an die Zahnärztinnen und Zahnärzte.

 

Sollte starke Nachfrage bestehen, werden wir weitere Veranstaltungen organisieren.

 

b. Umfassende Informationen samt Mustern im ZQMS-Portal

Für unsere ZQMS-Mitglieder sind im ZQMS-Portal unter dem Modul „Datenschutz“ die Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung und einhergehenden Anforderungen ausführlich beschrieben und auch entsprechende Dokumentenvorlagen zur Umsetzung eingestellt.

Wir weisen Sie bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass das neue Datenschutzrecht eine sehr komplexe Materie darstellt. Wir haben versucht, diese möglichst praxisnah im ZQMS-Portal aufzuarbeiten, dennoch wird für die Bearbeitung des Moduls „Datenschutz“ mit einem erheblichen Lese- und Dokumentationsaufwand (ca. 4 bis 6 Stunden) zu rechnen sein. Wir empfehlen zur Umsetzung der DSGVO die im Modul bereitgestellten Dokumente auf Ihre Praxis abzustimmen, auszudrucken und in einem Datenschutzhandbuch Ihrer Praxis abzuheften.

 Nach Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Inhalte können Sie davon ausgehen, dass Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Sollten Sie noch kein ZQMS Mitglied sein, wenden Sie sich bitte an Frau Kempf 0681/58608-15 oder tkempf@zaek-saar.de oder alternativ an Frau Deicken 0681/58608-18 oder kdeicken@zaek-saar.de.

Ärztekammer des Saarlandes
Abteilung Zahnärzte

Puccinistraße 2, 66119 Saarbrücken
Postfach 10 16 61, 66016 Saarbrücken